ÖVP stoppt Politik-Show

STOP!Die ÖVP Unterach setzt ein Zeichen gegen die Politik-Show am Rücken der Unteracher und wird daher nicht an der für heute, 30. September, anberaumten Gemeinderatssitzung teilnehmen.

Seit der Rückgewinnung der VP-Stimmenmehrheit im Gemeinderat in 2009 werden alle Wohnungsvergaben der Gemeinde Unterach nach dem gleichen, objektiven und fairen Prinzip behandelt. Der Sozialausschuss macht einen Vorschlag und der Gemeindevorstand beschließt unter Wahrung der Privatsphäre aller Wohnungswerber die Vergabe.

„Einkommenssituation und soziale Umstände der Wohnungswerber haben nichts in der öffentlichen Diskussion verloren. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Unteracher ernst und sind gerne zu konstruktiven und lösungsorientierten Diskussionen bereit“, so Vizebürgermeister Georg Baumann.

Bei einer öffentlichen Sitzung ist es nicht gewährleistet, dass die Privatsphäre der einzelnen Wohnungswerber und deren Familien gewahrt bleibt. Hier werden Dinge besprochen, wie Gesundheitszustand, Einkommen oder soziales Umfeld. Allein aus diesem Grund schon ist die Einberufung der Gemeinderatssitzung durch den Bürgermeister inakzeptabel.

Unter Wahrung der Privatsphäre wird kommenden Dienstag, den 07.10.2014, in einer ordentlich einberufenen Vorstandssitzung die Beratung und Vergabe der Wohnung stattfinden.

„Es ist inakzeptabel, dass andere Fraktionen politisches Kleingeld am Rücken der Unteracher wechseln wollen. Wir arbeiten hart an einer konstruktiven und fairen Lösung“, sagt Georg Baumann.

Bauvorhaben in Unterach

Liebe Unteracherinnen!
Liebe Unteracher!

Wie in unserer Blickpunktausgabe berichtet, wollen wir Ihnen hier die Gelegenheit geben, sich nähere Informationen zum Thema Bauvorhaben „Wohnen am Sonnenhang“ zu holen.

Erstens möchten wir hier die Stellungnahme vom Volksanwalt abbilden, damit Sie sich ihre eigene Meinung bilden können, andererseits würden wir uns freuen, wenn sie uns ihre Meinung dazu im Forum mitteilen.

Auszug aus der Gemeindezeitung 1/2013
Vorwort des Bürgermeisters:
…“Die Hangrutschung im Ortsteil Au/Ramsau bereitet uns immer noch große Sorgen. Meiner Meinung nach ist hier die Berichterstattung leider nicht immer objektiv. Ich darf Ihnen versichern, dass alles, in unserer Macht stehende, getan wird, um hier weiteren Schaden zu vermeiden und die Interessen der Anrainer zu wahren. Die Baufirma Brötzner hat auch bereits mit den Sanierungsarbeiten zur Hangsicherung begonnen und uns versichert, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Ich darf Ihnen zusichern, das aus heutiger Sicht, ein Verschulden und somit eine Haftung der Gemeinde in dieser Sache ausgeschlossen werden kann.“

Was die Berichterstattung über das Bauvorhaben Brötzner in Au/Ramsau betrifft, ist ein Schaden bereits durch die Erteilung der Baugenehmigung entstanden, obwohl von Seiten der Anrainer und auch schon im Kaplan Projekt, Schautafel 2, auf die Instabilität des Hanges hingewiesen wurde. Eine Geogene Baulandrisikokarte aus dem späten 19 Jahrhundert, die man auf der Gemeinde im ersten Stock besichtigen kann wird auch die Ramsau als Risikobereich dargestellt.

Nachdem die Baugenehmigung auf Basis eines Gutachtens erteilt wurde, stellte sich heraus, dass der Hang dem Gutachten nicht gehorchen wollte und zu rutschen begann.

Baustopp durch die Behörden und Vorschreibungen von umfangreichen Hangsicherungsarbeiten waren die Folge.

Es stellen sich nun einige Fragen:

  • Was war das für ein Gutachten, das als Basis der Baugenehmigung herangezogen wurde?
  • Handelt es sich um ein neutrales Gutachten, erstellt von einem neutralen Sachverständigen?
  • Handelt es sich bei dem Gutachten um eine Privatexpertise?
  • In wie weit ist die Gemeinde verantwortlich für dieses Dilemma?
  • Hätten nicht Schäden verhindert werden können, durch schnelleres, effektiveres Handeln?
  • Warum wird auf Unteracher Bürger nicht gehört, sondern eine Baubewilligung durchgeboxt, deren Folgen unabsehbar sind?

Entscheiden sie selbst:
Ihre ÖVP Unterach


Schreiben von Familie Pölzleithner:
Wir, von der Hangrutschung in der Au, ausgelöst durch Bautätigkeiten der Fa.Brötzner, betroffene Familie möchten die Situation aus unserer Sicht kurz erläutern.
Ende September 2011 wurde mit den Bauarbeiten für 3 Häuser mit je 6 Wohnungen begonnen. Durch den unsachgemäßen Aushub der Baugruben wurde eine Hangrutschung ausgelöst. Bereits 14 Täge später, Oktober 2011, bemerkten wir die ersten Schäden an unserem Haus (Deckenriss, Bruch einer Wasserleitung…..).
Erst Mitte März 2013 wurde mit einer Hangsanierung begonnen, welche bis heute nicht abgeschlossen ist.
Durch die Volksanwaltschaft, welche diesen Fall überprüft hat, wurden nun Missstände in der Verwaltung der Gemeinde Unterach bezüglich des angeführten Bauvorhabens festgestellt.
-Fehler im Bewilligungsverfahren
-Säumnis mit der Entscheidung über die offenen Berufungen
-Trotz Baueinstellung gestattete Fortsetzung der Bauarbeiten
-Säumnis mit der Anordnung von Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Den Bericht des Volksanwaltes ist für jeden unter www.wasserschischule.at „Hangrutschung“ nachzulesen.
Wie weit nun die Baufirma und andere Beteiligte Fehler gemacht haben, müssen die Gerichte urteilen.
Unser Haus ist bisher 6,5 cm gerutscht und wir sind mit vielen Problemen beschäftigt und belastet.
Pölzleithner Armin und Christine


Anonymisierte Auszüge aus dem Schreiben des Volksanwaltes:

Schreiben-Volksanwaltschaft-2013
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