Wir möchten Sie aber gerne darauf hinweisen, dass gemäß der OÖ. Gemeindeordnung jede Bürgerin und jeder Bürger während der Amtszeiten Einsicht in die genehmigten und unterfertigen Gemeinderatsprotokolle nehmen kann.
Wir möchten Sie aber gerne darauf hinweisen, dass gemäß der OÖ. Gemeindeordnung jede Bürgerin und jeder Bürger während der Amtszeiten Einsicht in die genehmigten und unterfertigen Gemeinderatsprotokolle nehmen kann.